Allgemeine Geschäftsbedingungen
Führungen und Animationen
Die Regeln für den Besuch des Schlosses Gruyères gelten zu jeder Zeit.
Bitte bestätigen Sie die Reservierung mindestens 10 Tage vor Ihrer Ankunft.
Termin
Alle Besuche oder Aktivitäten sind am Eingang des Schlosses (Empfang) zu arrangieren, sofern nicht anders vereinbart.
Der Termin wird 15 Minuten vor Beginn des Besuchs vereinbart.
Bei Zuspätkommen kann die Tour je nach Verfügbarkeit des /der Führer/in verkürzt werden.
Bei einer Verspätung von 20 Minuten oder mehr wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 50 pro Führer erhoben. Bei einer Verspätung von mehr als 40 Minuten wird der Besuch abgesagt und in Rechnung gestellt.
Stornierung
Alle Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus telefonisch angekündigt werden. Nach dieser Frist wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Zahlungen
Bargeld oder Debit-/Kreditkarte (Visa / Mastercard / American Express).
Euro (nur Banknoten) werden akzeptiert, aber Wechselgeld wird in CHF zurückgegeben.
Für alle ins Ausland versandten Rechnungen wird ein Zuschlag von CHF 20.00 erhoben.
Gruppen
Jede Gruppe muss eine verantwortliche Person ernennen, welche die Erhaltung der Stätte und die Einhaltung der Regeln garantiert. Wird keine verantwortliche Person bestimmt, so ist es die verantwortliche Person diejenige, die den Eintrittspreis für die Gruppe bezahlt. Begleitpersonen für Klassen, Schulausflüge, Lager oder andere Veranstaltungen sind jederzeit für die Disziplin ihrer Gruppe verantwortlich und müssen sie bei ihrem Besuch im Schloss begleiten. Die Gruppe muss zusammen- bleiben und darf sich nicht verstreuen.
Bedingungen für Reiseveranstalter und Schulen
Maximal zwei Gruppenbegleiter (Reiseveranstalter) dürfen das Schloss kostenlos betreten, dürfen aber die Führung nicht begleiten, wenn die Gruppe grösser als 23 Personen ist. Die maximale Gruppengrösse im Schloss beträgt zu jeder Zeit 25 Personen.
Die öffentlichen Schulen der Schweiz haben freien Eintritt. Nur wenn die Klassengrösse 24 oder 25 Schüler beträgt, kann die Gruppengrösse auf 27 Personen, einschliesslich Begleitpersonen, erhöht werden.